Rechtsprechung
BFH, 06.12.2021 - IX R 8/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7, EStG § 7 Abs 4, EStG § 7 Abs 5, HGB § 255, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013, EStG VZ 2014
Aufwendungen für das sog. Projektcontrolling durch eine der finanzierenden Bank nahestehende Gesellschaft als Herstellungskosten oder Finanzierungsaufwendungen - rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG 2009, § 7 Abs 4 EStG 2009, § 7 Abs 5 EStG 2009
Aufwendungen für das sog. Projektcontrolling durch eine der finanzierenden Bank nahestehende Gesellschaft als Herstellungskosten oder Finanzierungsaufwendungen
- IWW
- Wolters Kluwer
Sofort abziehbare Finanzierungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Begriff der Schuldzinsen; Wirtschaftlicher Zusammenhang von Schuldzinsen mit einer Einkunftsart
- rewis.io
Aufwendungen für das sog. Projektcontrolling durch eine der finanzierenden Bank nahestehende Gesellschaft als Herstellungskosten oder Finanzierungsaufwendungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufwendungen für das sog. Projektcontrolling durch eine der finanzierenden Bank nahestehende Gesellschaft als Herstellungskosten oder Finanzierungsaufwendungen
- rechtsportal.de
Aufwendungen für das sog. Projektcontrolling durch eine der finanzierenden Bank nahestehende Gesellschaft als Herstellungskosten oder Finanzierungsaufwendungen
- datenbank.nwb.de
Aufwendungen für das sog. Projektcontrolling durch eine der finanzierenden Bank nahestehende Gesellschaft als Herstellungskosten oder Finanzierungsaufwendungen
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Projektcontrolling durch eine der finanzierenden Bank nahestehende Gesellschaft - und die Finanzierungsaufwendungen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Schuldzinsen
- Schuldzinsenabzug bei Vermietung und Verpachtung
Sonstiges (2)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 ; EStG § 9 Abs 1 S 1 ; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 ; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 ; HGB § 255 Abs 2
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7, HGB § 255 Abs 2
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Herstellung, Darlehen, Finanzierung, Zuordnung, Herstellungskosten, sofort abzugsfähige Werbungskosten
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - 12 K 12180/18
- BFH, 06.12.2021 - IX R 8/21
Papierfundstellen
- BFH/NV 2022, 713
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 22.04.1980 - VIII R 149/75
Zur Frage der Bauherreneigenschaft
Auszug aus BFH, 06.12.2021 - IX R 8/21
Bei Letzterer sei stets im Einzelnen zu prüfen, ob die Aufwendungen zu den Herstellungskosten oder zu den sofort abziehbaren Werbungskosten gehörten (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 20.10.2003, BStBl I 2003, 546; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22.04.1980 - VIII R 149/75, BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441).Denn Aufwendungen könnten nicht bereits aufgrund des Wortlauts der Abmachung zu den sofort abziehbaren Werbungskosten gehören (BFH-Urteil in BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441, unter B.III.).
Entscheidend sei vielmehr der Inhalt der Leistungen (BFH-Urteil in BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441, unter B.III.1.e).
Danach sind etwa Aufwendungen für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung als Schuldzinsen im weiteren Sinne abziehbar, soweit diese Finanzierungszwecken --und nicht der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Herstellungsvorgangs-- zu dienen bestimmt ist (BFH-Urteil in BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441, unter B.III.1.d).
Zu den Finanzierungskosten rechnet zudem die Provision für eine Fertigstellungsgarantie, wenn sich die Bankinstitute ohne die Garantie nicht zur Hergabe der Kredite an die Bauherren bereitgefunden hätten (BFH-Urteil in BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441, unter B.III.2.).
(2) Zu den Herstellungskosten gehören auch Aufwendungen, die mit der Herstellung in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen oder die zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung des Wirtschaftsguts anfallen (BFH-Urteil in BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441, unter B.II.4.).
Mit der Herstellung des Gebäudes hängen etwa Entgeltbestandteile zusammen, die die Vertretung des Bauherren gegenüber Behörden, den an der Baudurchführung beteiligten Architekten, Ingenieuren und bauausführenden Unternehmen sowie die sachliche und zeitliche Koordination aller für die Durchführung des Bauprojekts erforderlichen kaufmännischen Leistungen betreffen (BFH-Urteil in BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441, unter B.III.1.c).
Gleiches gilt für Aufwendungen, die durch das Begleichen der Rechnungen der Bauhandwerker verursacht sind (BFH-Urteil in BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441, unter B.III.1.c).
Maßgebend ist vielmehr, welchen Inhalt die Leistungen haben (BFH-Urteil in BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441, unter B.III.1.e).
Zudem ist der Wortlaut der den Aufwendungen zugrunde liegenden Abmachungen regelmäßig nicht ausschlaggebend (Senatsurteil in BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441, unter B.III.; BMF-Schreiben in BStBl I 2003, 546, Rz 5: Beurteilung nach dem tatsächlichen wirtschaftlichen Gehalt).
Dies reicht --wie etwa der Vergleich mit einer bankseitig verlangten Fertigstellungsgarantie (BFH-Urteil in BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441, unter B.III.2.) zeigt-- zur Begründung des erforderlichen Zusammenhangs mit der Finanzierung des Objekts aus.
- FG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - 12 K 12180/18
Berücksichtigen von Projektcontrollkosten als sofort abzugsfähige …
Auszug aus BFH, 06.12.2021 - IX R 8/21
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 04.03.2021 - 12 K 12180/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Finanzgericht (FG) gab der dagegen gerichteten Klage mit Urteil vom 04.03.2021 - 12 K 12180/18 statt.
- BFH, 13.03.2018 - IX R 41/17
Nach Anschaffung unvermutet angefallene Kosten zur Wiederherstellung des …
Auszug aus BFH, 06.12.2021 - IX R 8/21
Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (vgl. dazu Senatsurteil vom 13.03.2018 - IX R 41/17, BFHE 261, 268, BStBl II 2018, 533).
- BFH, 13.11.1973 - VIII R 157/70
Planung eines Mietwohnhauses - Mietwohnhaus - Aufwendungen - Vorweggenommene …
Auszug aus BFH, 06.12.2021 - IX R 8/21
Dies gilt vor allem für Planungskosten (BFH-Urteil vom 13.11.1973 - VIII R 157/70, BFHE 110, 556, BStBl II 1974, 161, zu Aufwendungen für die Planung eines später nicht errichteten Mietwohnhauses). - BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite …
Auszug aus BFH, 06.12.2021 - IX R 8/21
Die Ansicht des FG, wonach eine Bearbeitungsgebühr von 5, 87 % dem Üblichen entspreche, werde mit Blick auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2014 - XI ZR 405/12 (BGHZ 201, 168) widersprochen. - BFH, 12.03.2019 - IX R 36/17
Vermietung und Verpachtung - Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens
Auszug aus BFH, 06.12.2021 - IX R 8/21
Mit Verwendung der Darlehensvaluta zur Anschaffung eines Vermietungsobjekts wird die Verbindlichkeit diesem Verwendungszweck unterstellt (vgl. nur Senatsurteil vom 12.03.2019 - IX R 36/17, BFHE 264, 303, BStBl II 2019, 606, Rz 12, m.w.N.). - BFH, 29.10.2019 - IX R 22/18
Veräußerungskosten grundsätzlich keine vorab entstandenen Werbungskosten
Auszug aus BFH, 06.12.2021 - IX R 8/21
Maßgeblich ist danach, ob bei wertender Beurteilung das auslösende Moment für das Entstehen der Aufwendungen der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre zuzuordnen ist (vgl. nur Senatsurteil vom 29.10.2019 - IX R 22/18, BFH/NV 2020, 194, m.w.N.). - BFH, 01.10.2002 - IX R 12/00
WK-Abzug bei VuV; Abschlussgebühren eines Bausparvertrages; Schuldzinsen
Auszug aus BFH, 06.12.2021 - IX R 8/21
Die Zweckbestimmung der Aufwendung, ein Darlehen zu erlangen oder zu sichern, ist das maßgebliche Auslegungskriterium (vgl. Senatsurteile vom 01.10.2002 - IX R 12/00, BFHE 200, 519, BStBl II 2003, 398, unter II.1.b, und IX R 72/99, BFHE 200, 516, BStBl II 2003, 399, unter II.2.a; Brandis/ Heuermann/Schallmoser, § 21 EStG Rz 286; v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 9 Rz C 11). - BFH, 09.05.2017 - IX R 24/16
Vermietung und Verpachtung - Werbungskosten nach gescheitertem …
Auszug aus BFH, 06.12.2021 - IX R 8/21
Dies obliegt dem FG (vgl. nur Senatsurteil vom 09.05.2017 - IX R 24/16, BFHE 257, 429, BStBl II 2018, 168). - BFH, 01.10.2002 - IX R 72/99
Notargebühren als Schuldzinsen i.S.v. §§ 9 , 9 a EStG
Auszug aus BFH, 06.12.2021 - IX R 8/21
Die Zweckbestimmung der Aufwendung, ein Darlehen zu erlangen oder zu sichern, ist das maßgebliche Auslegungskriterium (vgl. Senatsurteile vom 01.10.2002 - IX R 12/00, BFHE 200, 519, BStBl II 2003, 398, unter II.1.b, und IX R 72/99, BFHE 200, 516, BStBl II 2003, 399, unter II.2.a; Brandis/ Heuermann/Schallmoser, § 21 EStG Rz 286; v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 9 Rz C 11).
- BFH, 31.08.2022 - X R 15/21
Avalprovisionen als Schuldzinsen
Schuldzinsen sind danach alle Leistungen in Geld oder Geldeswert, die ein Schuldner für die Überlassung (Nutzung) von Kapital an den Gläubiger zu erbringen hat und darüber hinaus alle Aufwendungen zur Erlangung oder Sicherung eines Kredits, d.h. Kosten, die bei wirtschaftlicher Betrachtung des Vorgangs als Vergütung für die Überlassung von Kapital angesehen werden können (…so BFH-Urteil vom 22.09.2005 - IX R 44/03, BFH/NV 2006, 279, unter II.1.a; zuvor bereits BFH-Urteile vom 29.10.1985 - IX R 56/82, BFHE 145, 52, BStBl II 1986, 143; vom 23.01.1990 - IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464; vom 01.10.2002 - IX R 72/99, BFHE 200, 516, BStBl II 2003, 399, unter II.2.a; vom 01.10.2002 - IX R 12/00, BFHE 200, 519, BStBl II 2003, 398, unter II.1.b; zuletzt BFH-Urteil vom 06.12.2021 - IX R 8/21, BFH/NV 2022, 713, Rz 19).Maßgebend ist die Zweckbestimmung der Aufwendungen, ein Darlehen zu erlangen oder zu sichern (statt vieler BFH-Urteil in BFH/NV 2022, 713, Rz 19, mit Anmerkung von Graw, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2022, 631), sodass es unerheblich ist, ob diese dem Geldgeber oder einer dritten Person zufließen (BFH-Urteil in BFHE 200, 516, BStBl II 2003, 399, unter II.2.a).
- BFH, 20.09.2022 - IX R 29/21
Sofortabzug von Mieterabfindungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus …
Maßgeblich ist danach, ob bei wertender Beurteilung das auslösende Moment für das Entstehen der Aufwendungen der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre zuzuordnen ist (vgl. Senatsurteil vom 06.12.2021 - IX R 8/21, BFH/NV 2022, 713, Rz 16, m.w.N.).